Editorial-Charta · 4 Min Lesezeit
Wer ins Verzeichnis aufgenommen wird — und wer nicht
Wir nehmen ausschließlich Anbauvereinigungen auf, die das Konsumcannabisgesetz auch als solche anerkennt. So bleibt das Verzeichnis sauber, vertrauenswürdig und frei von Trittbrettfahrern.
01. Juli 20244 Min LesezeitAktualisiert 13. Mai 2026
Wer aufgenommen wird
- Eingetragene Vereine (e.V.) oder Genossenschaften (eG) mit Sitz in Deutschland
- Genehmigung nach § 11 KCanG erteilt oder im Verfahren (wir nehmen "im Verfahren" mit Aktenzeichen-Nachweis auf)
- Maximal 500 Mitglieder pro Verein (gesetzliche Obergrenze)
- Gemeinschaftlicher Anbau zur Eigenversorgung — kein gewerblicher Verkauf
Was wir prüfen
- Aktenzeichen der zuständigen Landesbehörde
- Vereinsregister-Eintrag
- Erreichbarkeit der angegebenen Kontaktdaten
Wen wir nicht aufnehmen
- Kommerzielle "Social Club"-Modelle ohne KCanG-Genehmigung
- Online-Shops, die sich als Verein tarnen
- Membership-Modelle für THCA, HHC oder andere Cannabinoid-Produkte
- Anbieter aus dem EU-Ausland, die nach Deutschland versenden
- Vereine ohne behördliche Genehmigung oder laufendes Verfahren
So funktioniert die Aufnahme
- Du registrierst deinen Verein unter /registrieren und gibst dein KCanG-Aktenzeichen an.
- Wir prüfen die Angaben (üblicherweise 1–3 Werktage).
- Bei positiver Prüfung erhältst du einen Magic-Link zum Login, dein Profil wird im Verzeichnis aktiv.
- Du kannst dein Profil jederzeit selbst bearbeiten.
Bei Fragen: team@anbauverein-verzeichnis.de.
