Cannabis im Mietrecht — was Mieter und Vermieter wissen müssen
Drei Pflanzen im Wohnzimmer und der Vermieter haben Zoff. Was sagt das Recht?

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel fasst die Rechtslage nach öffentlich zugänglichen Quellen zusammen (Stand: 13.05.2026). Er ersetzt keine Rechtsberatung.
§9 KCanG erlaubt Erwachsenen den Anbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen am Wohnsitz. Das ist Bundesrecht. Aber: zwischen Mieter und Vermieter regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine ganze Reihe anderer Pflichten — und die kollidieren regelmäßig mit dem KCanG.
Darf ich als Mieter Cannabis anbauen?#
Grundsätzlich ja — wenn dein Wohnsitz in der gemieteten Wohnung ist und du die KCanG-Voraussetzungen erfüllst (mindestens sechs Monate Wohnsitz in Deutschland, Schutz vor Dritten). Der Vermieter kann den Anbau nicht pauschal verbieten.
Wann kann der Vermieter Probleme machen?#
In folgenden Fällen ist Konflikt vorprogrammiert:
- Geruchsbelästigung: Blühende Cannabis-Pflanzen entwickeln einen markanten Geruch. Wenn der die Nachbarwohnung erreicht, kann das eine Störung sein.
- Schimmel- und Feuchtigkeitsrisiko: Indoor-Anbau erhöht die Luftfeuchtigkeit. Bei unsachgemäßer Lüftung droht Schimmel — und dann fällt der Verursacher zurück auf dich.
- Brandgefahr: Pflanzen-Lampen ziehen Strom. Bei Überlastung der Elektrik kann das gefährlich werden.
- Sicherheits-Eindruck: Wenn die Pflanzen vom Treppenhaus oder von außen sichtbar sind, können Nachbarn alarmiert werden.
Bei nachweisbaren Beeinträchtigungen anderer Mieter oder des Vermieters kann eine Abmahnung folgen.
Was steht typischerweise im Mietvertrag?#
Standard-Mietverträge enthalten Klauseln zur "vertragsgemäßen Nutzung" und zu "Störungen des Hausfriedens". Eine spezifische Klausel gegen Cannabis-Anbau ist selten, aber möglich. Solche Klauseln müssen klar formuliert sein, um wirksam zu sein.
Mietvertragsklauseln, die das Anbauen pauschal verbieten, kollidieren mit dem KCanG — die rechtliche Bewertung dieser Konstellation ist im Wandel. Es gibt noch wenig Rechtsprechung dazu, ob solche Klauseln gegenüber dem Bundesrecht wirksam sind.
Wie kann ich als Vermieter reagieren?#
Wenn du Vermieter bist und Beschwerden aus der Nachbarschaft erhältst, ist die rechtliche Reaktion abgestuft:
- Direktes Gespräch mit dem Mieter — meist löst sich das Problem so.
- Schriftliche Abmahnung bei Fortsetzung der Störung.
- Kündigung als letzter Schritt — und nur, wenn die Störung erheblich und nicht abstellbar ist.
Eine pauschale Kündigung wegen Cannabis-Anbaus ist nicht zulässig, solange die KCanG-Grenzen eingehalten sind und keine konkreten Beeinträchtigungen vorliegen.
Wohngemeinschaft — wer haftet?#
In einer WG ist die Lage besonders sensibel. Jedes erwachsene Mitglied darf bis zu drei Pflanzen anbauen. Das macht bei vier Personen 12 Pflanzen in der Wohnung — und damit deutlich erhöhte Schimmel-, Brand- und Geruchsrisiken. Pragmatische WGs einigen sich auf eine maximale Gesamtmenge.
Eigentumswohnung#
Eigentümer haben mehr Freiheiten — aber auch ihre Pflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Bei Störungen der WEG (Geruch, Sicherheit) kann das Gemeinschaftsverwalter-Verfahren greifen.
Was tun bei einer Abmahnung?#
Wenn dein Vermieter dich abmahnt:
- Prüfe die Substanz: Ist die Störung konkret und beweisbar?
- Reagiere schriftlich: Stellungnahme abgeben, sofern berechtigt.
- Hole Rechtsbeistand bei Wiederholungs-Abmahnungen.
Eine Abmahnung allein ist keine Kündigung — sondern eine Vorstufe. Wenn du das Risiko abstellst (Lüften, weniger Pflanzen, andere Anbau-Position), ist die Abmahnung häufig damit erledigt.
Quellen#
- §9, §10 KCanG (Eigenanbau, Aufbewahrung)
- §535, §541 BGB (Mietvertragliche Pflichten)
- Deutscher Mieterbund — Cannabis-Anbau in der Mietwohnung
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