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Recht · Stand 14.05.2026

Eigenanbau — die 3-Pflanzen-Regel im Detail

Was du anbauen darfst, wo, wie viele Pflanzen — und was passiert, wenn die Polizei kommt.

von Anbauverein-Verzeichnis Redaktion
13. Mai 20267 Min LesezeitAktualisiert 14. Mai 2026
Eigenanbau — die 3-Pflanzen-Regel im Detail

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel fasst die Rechtslage nach öffentlich zugänglichen Quellen zusammen (Stand: 13.05.2026). Er ersetzt keine Rechtsberatung.

§9 KCanG erlaubt seit dem 1. April 2024 den privaten Eigenanbau von bis zu drei weiblichen blühenden Cannabis-Pflanzen pro erwachsener Person — am Wohnsitz, für den Eigenkonsum. Klingt nach drei Pflanzen. Ist in der Praxis voller Detail-Fragen.

Wer darf anbauen?#

Erwachsene ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland seit mindestens sechs Monaten. Touristen oder Kurzaufenthalter sind ausgenommen. Beim Wohnsitz zählt die tatsächliche Wohnsituation — nicht die Meldebescheinigung.

Drei Pflanzen — pro Person oder pro Haushalt?#

Pro Person. Wenn zwei Erwachsene zusammenwohnen, dürfen also bis zu sechs Pflanzen im Haushalt stehen — jede gehört klar zu einer Person. Wichtig: das ist eine Auslegung der herrschenden Meinung; die Behörden in einzelnen Bundesländern legen das teilweise restriktiver aus.

Was heißt "weiblich blühend"?#

Cannabis-Pflanzen haben einen vegetativen (nicht-blühenden) und einen generativen (blühenden) Lebensabschnitt. Das Gesetz spricht von "blühenden" Pflanzen — Sämlinge und Mutterpflanzen in der vegetativen Phase werden im Bundesgesundheitsministerium kontextabhängig diskutiert. Konservatives Vorgehen empfiehlt sich: insgesamt nicht mehr als drei Pflanzen.

Wo darf ich anbauen?#

Am eigenen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort. Das umfasst:

  • Wohnung (Zimmer, Schlafzimmer, Büro)
  • Balkon (mit Sichtschutz und Zugriffschutz)
  • Garten (mit Sichtschutz)
  • Keller / Dachboden, sofern Wohnungs-Bestandteil

Nicht erlaubt: Schrebergarten ohne Wohnsitz-Bezug, gemieteter Lagerraum, Auto, öffentlicher Garten.

Schutz vor dem Zugriff Dritter#

§10 KCanG schreibt vor: Cannabis und Cannabispflanzen müssen vor dem Zugriff von Minderjährigen und Dritten geschützt werden. Praktisch heißt das:

  • abschließbarer Raum oder Schrank,
  • Pflanzen sichtgeschützt für Kinder,
  • separater Schlüssel.

Wenn du Kinder oder Jugendliche im Haushalt hast, ist die Schlüssel-Frage zentral. Bei einer Polizeikontrolle wird die Aufbewahrung mitgeprüft.

Mieter:in — was sagt der Mietvertrag?#

Hier wird es kompliziert. §9 KCanG ist Bundesrecht und steht höher als ein Mietvertrag. Aber: ein Mietvertrag kann den Anbau einschränken, wenn er das Hausrecht des Vermieters oder die Geruchsbelästigung anderer Mieter betrifft. Konkrete Fälle sind aktuell noch in der Rechtsprechung. Mehr dazu in Cannabis im Mietrecht.

Bei Polizeikontrolle — was passiert?#

Wenn die Polizei bei einer Hausdurchsuchung Pflanzen findet, prüft sie:

  1. Wie viele Pflanzen sind es? Mehr als drei pro Person = Ordnungswidrigkeit oder Strafe.
  2. Sind die Pflanzen vor Dritten geschützt? Wenn nein: Verstoß gegen §10.
  3. Wurden Personen unter 18 mit den Pflanzen in Kontakt gebracht? Strafverschärfung.

Bei drei oder weniger Pflanzen und ordnungsgemäßer Aufbewahrung ist alles legal.

Was darf ich mit der Ernte?#

Ausschließlich Eigenverzehr. Verschenken an Freunde ist verboten. Tausch ist verboten. Verkauf ist verboten. Auch der Konsum gemeinsam mit anderen Erwachsenen ist erlaubt, aber niemand darf etwas davon mitnehmen.

Mengen über 50 g getrocknete Ernte zuhause sind Ordnungswidrigkeit, über 60 g strafrechtlich relevant.

Eigenanbau vs. Anbauverein — was lohnt sich?#

FaktorEigenanbauAnbauverein
Aufwandhoch (Pflege täglich)niedrig (Bezug nach Bedarf)
Kosten Erstausstattung200–600 €0 €
Wartezeit bis erster Ernte8–12 Wochen4–16 Wochen je nach Verein
Monatliche Mengeje nach Erntemax. 50 g
Sorten-Auswahlunbegrenzt3–10 je Verein
Rechts-Risikogering (3 Pflanzen Grenze)sehr gering

Quellen#

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Quellen-Stand: 14.05.2026. Diese Seite ist eine redaktionelle Zusammenfassung und ersetzt keine Rechtsberatung.