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Recht · Stand 14.05.2026

KCanG-Bußgelder im Überblick — Tatbestände und Sanktionen

Was kostet welcher Verstoß? Alle Ordnungswidrigkeiten und Strafen des KCanG in der Übersicht.

von Anbauverein-Verzeichnis Redaktion
13. Mai 20266 Min LesezeitAktualisiert 14. Mai 2026
KCanG-Bußgelder im Überblick — Tatbestände und Sanktionen

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel fasst die Rechtslage nach öffentlich zugänglichen Quellen zusammen (Stand: 13.05.2026). Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Verstöße gegen das KCanG sind klar abgestuft. Das Gesetz unterscheidet zwischen Ordnungswidrigkeiten (§36) und Straftaten (§34). Bußgelder werden von den Ordnungsbehörden festgesetzt, Strafen von den Gerichten.

Ordnungswidrigkeiten (§36 KCanG)#

Bußgeldhöhen bis 30.000 € sind möglich. In der Praxis sind die Bußgelder für Erstverstöße deutlich niedriger. Die exakte Höhe ist nicht bundeseinheitlich — die Landes-Bußgeldkataloge unterscheiden sich. Folgende Werte sind grobe Orientierung:

TatbestandTypisches Bußgeld (Erstverstoß)
Konsum in Schutzzone (100 m Schule/Kita/Spielplatz/Sport)50–200 €
Konsum in Fußgängerzone 7-20 Uhr50–150 €
Konsum in Gegenwart Minderjähriger200–500 €
Besitz 25–30 g öffentlich oder 50–60 g privat100–500 €
Anbau einer 4. Pflanze (eine über Limit)100–500 €
Mangelhafte Aufbewahrung (Zugriff durch Dritte möglich)100–500 €
Verstoß gegen Werbeverbot (§6, §19)bis 30.000 €

Wiederholungsverstöße und besonders schwere Fälle können deutlich höher liegen.

Straftaten (§34 KCanG)#

Der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Bei besonders schweren Fällen (gewerblich, bandenmäßig) sind höhere Strafen möglich.

Typische Tatbestände:

  • Besitz über 30 g öffentlich / 60 g privat: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre, in der Praxis bei Erstvergehen typisch Geldstrafe.
  • Anbau über 3 Pflanzen in nicht-geringfügigem Ausmaß: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre.
  • Handel (auch ohne gewerbliche Absicht): Freiheitsstrafe bis 3 Jahre.
  • Weitergabe an Minderjährige: Freiheitsstrafe bis 5 Jahre.
  • Gewerblicher Anbau / Bandenmäßiges Handel: Freiheitsstrafe bis 10 Jahre.

Vergleich: Bußgeld vs. Straftat#

Die Grenzen sind:

  • Bußgeld: 25-30 g öffentlich, 50-60 g privat, 4. Pflanze, 100 m Zone, Werbe-Verstoß.
  • Strafverfahren: ab 30 g öffentlich / 60 g privat, gewerbliche Anbaumengen, Handel.

Wer zahlt? Anwaltskosten?#

Bei einem Bußgeldbescheid:

  • Bußgeld: im Bescheid genannt.
  • Verfahrenskosten: Verwaltungskosten 25–80 €.
  • Anwaltskosten: im Bußgeldverfahren typisch 200–500 € für einen Einspruch.

Wenn du Anspruch auf Rechtsschutzversicherung hast, prüfe die Bedingungen — viele decken Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten ab.

Mein Tipp bei einem Bußgeld#

  1. Einspruchsfrist beachten (typisch 14 Tage ab Zustellung).
  2. Bescheid sorgfältig lesen — formale Fehler kommen vor.
  3. Bei substantieller Strafe: Rechtsanwalt-Beratung holen.
  4. Bei Erstverstoß mit geringem Bußgeld: in der Regel zahlen — Einspruchsverfahren kann mehr kosten als das Bußgeld selbst.

Bei Strafverfahren#

Strafverfahren sind komplex. Auf jeden Fall:

  • Schweigerecht nutzen — Aussagen können sich nachteilig auswirken.
  • Anwalt beauftragen — frühzeitig, idealerweise vor der ersten Vernehmung.
  • Pflichtverteidiger wird bei schwerwiegenden Vorwürfen vom Gericht bestellt.

Quellen#

Weiterlesen#

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Quellen-Stand: 14.05.2026. Diese Seite ist eine redaktionelle Zusammenfassung und ersetzt keine Rechtsberatung.