KCanG-Bussgelder im Ueberblick — Tatbestaende und Sanktionen
Was kostet welcher Verstoss? Alle Ordnungswidrigkeiten und Strafen des KCanG in der Uebersicht.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel fasst die Rechtslage nach oeffentlich zugaenglichen Quellen zusammen (Stand: 13.05.2026). Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Verstoesse gegen das KCanG sind klar abgestuft. Das Gesetz unterscheidet zwischen Ordnungswidrigkeiten (§36) und Straftaten (§34). Bussgelder werden von den Ordnungsbehoerden festgesetzt, Strafen von den Gerichten.
Ordnungswidrigkeiten (§36 KCanG)#
Bussgeldhoehen bis 30.000 € sind moeglich. In der Praxis sind die Bussgelder fuer Erstverstoesse deutlich niedriger. Die exakte Hoehe ist nicht bundeseinheitlich — die Landes-Bussgeldkataloge unterscheiden sich. Folgende Werte sind grobe Orientierung:
| Tatbestand | Typisches Bussgeld (Erstverstoss) |
|---|---|
| Konsum in Schutzzone (100 m Schule/Kita/Spielplatz/Sport) | 50–200 € |
| Konsum in Fussgaengerzone 7-20 Uhr | 50–150 € |
| Konsum in Gegenwart Minderjaehriger | 200–500 € |
| Besitz 25–30 g oeffentlich oder 50–60 g privat | 100–500 € |
| Anbau einer 4. Pflanze (eine ueber Limit) | 100–500 € |
| Mangelhafte Aufbewahrung (Zugriff durch Dritte moeglich) | 100–500 € |
| Verstoss gegen Werbeverbot (§6, §19) | bis 30.000 € |
Wiederholungsverstoesse und besonders schwere Faelle koennen deutlich hoeher liegen.

Straftaten (§34 KCanG)#
Der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Bei besonders schweren Faellen (gewerblich, bandenmaessig) sind hoehere Strafen moeglich.
Typische Tatbestaende:
- Besitz ueber 30 g oeffentlich / 60 g privat: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre, in der Praxis bei Erstvergehen typisch Geldstrafe.
- Anbau ueber 3 Pflanzen in nicht-geringfuegigem Ausmass: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre.
- Handel (auch ohne gewerbliche Absicht): Freiheitsstrafe bis 3 Jahre.
- Weitergabe an Minderjaehrige: Freiheitsstrafe bis 5 Jahre.
- Gewerblicher Anbau / Bandenmaessiges Handel: Freiheitsstrafe bis 10 Jahre.
Vergleich: Bussgeld vs. Straftat#
Die Grenzen sind:
- Bussgeld: 25-30 g oeffentlich, 50-60 g privat, 4. Pflanze, 100 m Zone, Werbe-Verstoss.
- Strafverfahren: ab 30 g oeffentlich / 60 g privat, gewerbliche Anbaumengen, Handel.
Wer zahlt? Anwaltskosten?#
Bei einem Bussgeldbescheid:
- Bussgeld: im Bescheid genannt.
- Verfahrenskosten: Verwaltungskosten 25–80 €.
- Anwaltskosten: im Bussgeldverfahren typisch 200–500 € fuer einen Einspruch.
Wenn du Anspruch auf Rechtsschutzversicherung hast, pruefe die Bedingungen — viele decken Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten ab.

Mein Tipp bei einem Bussgeld#
- Einspruchsfrist beachten (typisch 14 Tage ab Zustellung).
- Bescheid sorgfaeltig lesen — formale Fehler kommen vor.
- Bei substantieller Strafe: Rechtsanwalt-Beratung holen.
- Bei Erstverstoss mit geringem Bussgeld: in der Regel zahlen — Einspruchsverfahren kann mehr kosten als das Bussgeld selbst.
Bei Strafverfahren#
Strafverfahren sind komplex. Auf jeden Fall:
- Schweigerecht nutzen — Aussagen koennen sich nachteilig auswirken.
- Anwalt beauftragen — fruehzeitig, idealerweise vor der ersten Vernehmung.
- Pflichtverteidiger wird bei schwerwiegenden Vorwuerfen vom Gericht bestellt.
Quellen#
Anbauverein in deiner Stadt finden#
Der beste Schutz vor Bußgeldern: Cannabis aus legalen Quellen — Anbauverein oder Apotheke mit Rezept. Wer aktiv Mitglied wird, dokumentiert seine Bezugsquelle und vermeidet Grauzonen. Hier die Top-Städte:
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Häufige Fragen#
Was kostet der häufigste KCanG-Verstoss?
Ab welcher Menge wird es eine Straftat?
Lohnt sich ein Einspruch gegen ein Bußgeld?
Was passiert, wenn ich zu Hause mit 80 g erwischt werde?
Bekomme ich bei Cannabis-Verstößen Punkte in Flensburg?
Weiterlesen#
Anbauverein in deiner Stadt finden
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Zur Verein-Suche →Quellen-Stand: 13.05.2026. Diese Seite ist eine redaktionelle Zusammenfassung und ersetzt keine Rechtsberatung.
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