Cannabis und Fahrerlaubnis — THC-Grenzwert, Bußgelder, MPU-Risiko
Seit 22. August 2024 gilt 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Was das praktisch bedeutet — und wie lange THC nachweisbar ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel fasst die Rechtslage nach öffentlich zugänglichen Quellen zusammen (Stand: 13.05.2026). Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Cannabis und Straßenverkehr sind seit dem KCanG neu geregelt. Der seit Jahren diskutierte Grenzwert wurde am 22. August 2024 festgelegt: 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Hier alle Folgen — von Bußgeldern bis MPU.
Der THC-Grenzwert: 3,5 ng/ml#
Per §44 Fahrerlaubnis-Verordnung gilt seit dem 22. August 2024: wer mit mehr als 3,5 ng/ml THC im Blutserum am Steuer erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach §24a Straßenverkehrsgesetz. Vorher gab es einen sehr niedrigen "analytischen Grenzwert" von 1 ng/ml — der ist abgelöst.
Was bedeutet 3,5 ng/ml in der Praxis?#
Das Bundesamt für Straßenwesen orientiert sich bei der Grenzwert-Festlegung an wissenschaftlichen Studien zur Fahrtauglichkeit. 3,5 ng/ml entspricht etwa dem Bereich, ab dem eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nachweisbar ist.
Wie lange du nach einem Konsum über 3,5 ng/ml liegst, hängt von vielen Faktoren ab:
- Konsumform: Rauchen / Verdampfen wirkt schneller, ist aber auch schneller abgebaut. Essbares (Edibles) wirken länger.
- Menge und THC-Gehalt: je höher, desto länger nachweisbar.
- Häufigkeit: Gelegenheitskonsumenten bauen schneller ab als regelmäßige Konsumierende.
- Stoffwechsel: individuell variabel.
Als grobe Orientierung — kein verbindlicher Wert — können Gelegenheitskonsumenten nach 8–12 Stunden wieder unter 3,5 ng/ml liegen, regelmäßige Konsumierende deutlich länger.
Bußgeld und Punkte#
Bei Überschreitung des Grenzwerts:
- Erstverstoß: 500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot.
- Zweitverstoß: 1.000 € Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
- Drittverstoß: 1.500 € Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
Bei gleichzeitigem Alkoholkonsum greift die Null-Promille-Regel: schon ab geringen Alkoholmengen verschärft sich die Sanktion deutlich.
MPU-Risiko#
Wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an deiner Fahreignung hat, kann sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Bei einem einzelnen Verstoß über dem THC-Grenzwert wird das selten direkt angeordnet — bei mehreren oder bei sehr hohen Werten aber durchaus.
Eine MPU ist aufwendig und teuer (typisch 600–800 €) und dauert mehrere Monate Vorbereitung. Eine ausführliche Behandlung findest du in MPU nach Cannabis.
Cannabis auf Rezept und Straßenverkehr#
Wer ein gültiges ärztliches Rezept für medizinisches Cannabis hat, ist nicht automatisch von den Straßenverkehrsregeln ausgenommen. Maßgeblich bleibt die Fahrtauglichkeit. Die Rechtsprechung zu medizinischem Cannabis und Straßenverkehr ist im Wandel — bei medizinischer Indikation und korrekter Einnahme kann eine Fahrtauglichkeit gegeben sein, der Grenzwert von 3,5 ng/ml gilt aber grundsätzlich.
Was tun, wenn die Polizei kontrolliert?#
Bei einer Verkehrskontrolle hast du das Recht auf Aussageverweigerung. Du musst Personalien angeben, aber nicht über Konsum sprechen. Eine Speichelprobe ist Pflicht, wenn ein Anfangsverdacht besteht; bei positivem Ergebnis folgt die Blutprobe. Bei rechtlichen Fragen: Anwaltskanzlei kontaktieren.
Quellen#
- §44 Fahrerlaubnis-Verordnung
- §24a Straßenverkehrsgesetz
- Bundesanstalt für Straßenwesen — Cannabis und Fahreignung
- ADAC — Cannabis am Steuer
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