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Recht · Stand 14.05.2026

Besitzgrenzen 25 g und 50 g erklärt — was zählt als Cannabis?

Was die Mengenangaben im KCanG tatsächlich bedeuten — und was bei Mischungen und Hasch passiert.

von Anbauverein-Verzeichnis Redaktion
13. Mai 20266 Min LesezeitAktualisiert 14. Mai 2026
Besitzgrenzen 25 g und 50 g erklärt — was zählt als Cannabis?

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel fasst die Rechtslage nach öffentlich zugänglichen Quellen zusammen (Stand: 13.05.2026). Er ersetzt keine Rechtsberatung.

§3 KCanG ist eindeutig: Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm am Wohnsitz besitzen. So weit, so klar. In der Praxis kommen Fragen auf: Zählt Haschisch dazu? Was ist mit selbstgemachten Edibles? Wie wird gewogen?

Was zählt als "Cannabis" im Sinne des Gesetzes?#

§1 KCanG definiert Cannabis als "Pflanzen oder Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen, ausgenommen Samen". In der Praxis sind das Blüten und blüten-nahe Blätter — also genau das, was als Genussmittel konsumiert wird.

Haschisch (gepresstes Cannabis-Harz) und Cannabis-Extrakte fallen ebenfalls darunter, weil sie aus Cannabis-Pflanzenteilen gewonnen werden. Bei der Mengenberechnung zählt das Gesamtgewicht in seiner aktuellen Form — nicht der THC-Gehalt.

Wie wird gewogen?#

Maßgeblich ist das Netto-Gewicht des Cannabis-Anteils. Verpackungen, Behälter oder Trägersubstanzen werden in der Regel nicht mitgezählt. Bei Edibles (z.B. Keksen) wird es schwieriger — die Behördenpraxis ist hier noch im Werden.

Was passiert über 25 g / 50 g?#

Die Folgen sind nach §36 KCanG abgestuft:

  • 25 g bis 30 g in der Öffentlichkeit oder 50 g bis 60 g am Wohnsitz: Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld.
  • Ab 30 g in der Öffentlichkeit oder ab 60 g am Wohnsitz: strafrechtlich relevant nach §34 KCanG — Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe.
  • Gewerbliche Mengen, Bandenmäßigkeit, Abgabe an Minderjährige: verschärfter Strafrahmen.

Heranwachsende (18-21) — was gilt für sie?#

Heranwachsende dürfen die gleichen Mengen besitzen wie Erwachsene. Im Anbauverein gelten für sie aber strengere Bezugsmengen: max. 30 g pro Monat mit max. 10 % THC (§19 KCanG).

Praxis-Beispiel: Was zählt zusammen?#

Wenn du auf dem Heimweg 20 g Blüten und 10 g Hasch dabei hast, sind das insgesamt 30 g Cannabis — schon im Bußgeld-Bereich. Die Behörden zählen die Summe.

Selbstgemachte Edibles werden über den Cannabis-Anteil berechnet, nicht über das Gesamtgewicht des Gebäcks. In der Praxis sind die Berechnungen aber schwierig — vermeide den Transport solcher Mengen außer Haus.

Mengen aus dem Anbauverein#

Auf dem Heimweg vom Anbauverein darfst du die Monatsmenge von 50 g nicht in einem Tag bei dir tragen — die 25-g-Öffentlichkeitsgrenze gilt auch hier. Praktisch heißt das: monatliche Abholung aufgeteilt oder direkter Heimweg ohne Umwege.

Quellen#

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Quellen-Stand: 14.05.2026. Diese Seite ist eine redaktionelle Zusammenfassung und ersetzt keine Rechtsberatung.