Besitzgrenzen 25 g und 50 g erklärt — was zählt als Cannabis?
Was die Mengenangaben im KCanG tatsächlich bedeuten — und was bei Mischungen und Hasch passiert.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel fasst die Rechtslage nach öffentlich zugänglichen Quellen zusammen (Stand: 13.05.2026). Er ersetzt keine Rechtsberatung.
§3 KCanG ist eindeutig: Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm am Wohnsitz besitzen. So weit, so klar. In der Praxis kommen Fragen auf: Zählt Haschisch dazu? Was ist mit selbstgemachten Edibles? Wie wird gewogen?
Was zählt als "Cannabis" im Sinne des Gesetzes?#
§1 KCanG definiert Cannabis als "Pflanzen oder Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen, ausgenommen Samen". In der Praxis sind das Blüten und blüten-nahe Blätter — also genau das, was als Genussmittel konsumiert wird.
Haschisch (gepresstes Cannabis-Harz) und Cannabis-Extrakte fallen ebenfalls darunter, weil sie aus Cannabis-Pflanzenteilen gewonnen werden. Bei der Mengenberechnung zählt das Gesamtgewicht in seiner aktuellen Form — nicht der THC-Gehalt.
Wie wird gewogen?#
Maßgeblich ist das Netto-Gewicht des Cannabis-Anteils. Verpackungen, Behälter oder Trägersubstanzen werden in der Regel nicht mitgezählt. Bei Edibles (z.B. Keksen) wird es schwieriger — die Behördenpraxis ist hier noch im Werden.
Was passiert über 25 g / 50 g?#
Die Folgen sind nach §36 KCanG abgestuft:
- 25 g bis 30 g in der Öffentlichkeit oder 50 g bis 60 g am Wohnsitz: Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld.
- Ab 30 g in der Öffentlichkeit oder ab 60 g am Wohnsitz: strafrechtlich relevant nach §34 KCanG — Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe.
- Gewerbliche Mengen, Bandenmäßigkeit, Abgabe an Minderjährige: verschärfter Strafrahmen.
Heranwachsende (18-21) — was gilt für sie?#
Heranwachsende dürfen die gleichen Mengen besitzen wie Erwachsene. Im Anbauverein gelten für sie aber strengere Bezugsmengen: max. 30 g pro Monat mit max. 10 % THC (§19 KCanG).
Praxis-Beispiel: Was zählt zusammen?#
Wenn du auf dem Heimweg 20 g Blüten und 10 g Hasch dabei hast, sind das insgesamt 30 g Cannabis — schon im Bußgeld-Bereich. Die Behörden zählen die Summe.
Selbstgemachte Edibles werden über den Cannabis-Anteil berechnet, nicht über das Gesamtgewicht des Gebäcks. In der Praxis sind die Berechnungen aber schwierig — vermeide den Transport solcher Mengen außer Haus.
Mengen aus dem Anbauverein#
Auf dem Heimweg vom Anbauverein darfst du die Monatsmenge von 50 g nicht in einem Tag bei dir tragen — die 25-g-Öffentlichkeitsgrenze gilt auch hier. Praktisch heißt das: monatliche Abholung aufgeteilt oder direkter Heimweg ohne Umwege.
Quellen#
Weiterlesen#
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