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Anbauverein-Verzeichnis — Cannabis Social Clubs finden
Recht · Stand 13.05.2026

Besitzgrenzen 25 g und 50 g erklaert — was zaehlt als Cannabis?

Was die Mengenangaben im KCanG tatsaechlich bedeuten — und was bei Mischungen und Hasch passiert.

von Anbauverein-Verzeichnis Redaktion
13. Mai 20266 Min LesezeitAktualisiert 13. Mai 2026
Besitzgrenzen 25 g und 50 g erklaert — was zaehlt als Cannabis?

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel fasst die Rechtslage nach oeffentlich zugaenglichen Quellen zusammen (Stand: 13.05.2026). Er ersetzt keine Rechtsberatung.

§3 KCanG ist eindeutig: Erwachsene duerfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Oeffentlichkeit und bis zu 50 Gramm am Wohnsitz besitzen. So weit, so klar. In der Praxis kommen Fragen auf: Zaehlt Haschisch dazu? Was ist mit selbstgemachten Edibles? Wie wird gewogen?

Was zaehlt als "Cannabis" im Sinne des Gesetzes?#

§1 KCanG definiert Cannabis als "Pflanzen oder Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehoerenden Pflanzen, ausgenommen Samen". In der Praxis sind das Blueten und blueten-nahe Blaetter — also genau das, was als Genussmittel konsumiert wird.

Haschisch (gepresstes Cannabis-Harz) und Cannabis-Extrakte fallen ebenfalls darunter, weil sie aus Cannabis-Pflanzenteilen gewonnen werden. Bei der Mengenberechnung zaehlt das Gesamtgewicht in seiner aktuellen Form — nicht der THC-Gehalt.

Vintage Präzisionswaage mit Messingbalken auf Marmortheke

Wie wird gewogen?#

Massgeblich ist das Netto-Gewicht des Cannabis-Anteils. Verpackungen, Behaelter oder Traegersubstanzen werden in der Regel nicht mitgezaehlt. Bei Edibles (z.B. Keksen) wird es schwieriger — die Behoerdenpraxis ist hier noch im Werden.

Was passiert ueber 25 g / 50 g?#

Die Folgen sind nach §36 KCanG abgestuft:

  • 25 g bis 30 g in der Oeffentlichkeit oder 50 g bis 60 g am Wohnsitz: Ordnungswidrigkeit mit Bussgeld.
  • Ab 30 g in der Oeffentlichkeit oder ab 60 g am Wohnsitz: strafrechtlich relevant nach §34 KCanG — Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe.
  • Gewerbliche Mengen, Bandenmaessigkeit, Abgabe an Minderjaehrige: verschaerfter Strafrahmen.

Heranwachsende (18-21) — was gilt fuer sie?#

Heranwachsende duerfen die gleichen Mengen besitzen wie Erwachsene. Im Anbauverein gelten fuer sie aber strengere Bezugsmengen: max. 30 g pro Monat mit max. 10 % THC (§19 KCanG).

Praxis-Beispiel: Was zaehlt zusammen?#

Wenn du auf dem Heimweg 20 g Blueten und 10 g Hasch dabei hast, sind das insgesamt 30 g Cannabis — schon im Bussgeld-Bereich. Die Behoerden zaehlen die Summe.

Selbstgemachte Edibles werden ueber den Cannabis-Anteil berechnet, nicht ueber das Gesamtgewicht des Gebaecks. In der Praxis sind die Berechnungen aber schwierig — vermeide den Transport solcher Mengen ausser Haus.

Versiegelte braune Packung neben offiziellem Dokument mit Stempel

Mengen aus dem Anbauverein#

Auf dem Heimweg vom Anbauverein darfst du die Monatsmenge von 50 g nicht in einem Tag bei dir tragen — die 25-g-Oeffentlichkeitsgrenze gilt auch hier. Praktisch heisst das: monatliche Abholung aufgeteilt oder direkter Heimweg ohne Umwege.

Quellen#

Anbauverein in deiner Stadt finden#

Die Besitzgrenzen gelten überall in Deutschland gleich — aber die Wartezeiten bei Anbauvereinen unterscheiden sich. Hier die Top-Städte:

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Häufige Fragen#

Ist Haschisch in der Mengenrechnung enthalten?

Was passiert bei genau 25 g oder 50 g?

Zählt Cannabis aus dem Eigenanbau zur Wohnsitz-Grenze?

Wie wiegt die Polizei bei einer Kontrolle?

Was, wenn ich auf dem Heimweg vom Anbauverein 50 g bei mir trage?

Weiterlesen#

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Quellen-Stand: 13.05.2026. Diese Seite ist eine redaktionelle Zusammenfassung und ersetzt keine Rechtsberatung.