Zum Hauptinhalt springen
Anbauverein-Verzeichnis — Cannabis Social Clubs finden
Recht · Stand 14.05.2026

Konsumverbotszonen — die 100-Meter-Regel praktisch erklärt

Wo der Konsum tatsächlich verboten ist, wie die Schutzzonen gemessen werden und welche Bußgelder drohen.

von Anbauverein-Verzeichnis Redaktion
13. Mai 20266 Min LesezeitAktualisiert 14. Mai 2026
Konsumverbotszonen — die 100-Meter-Regel praktisch erklärt

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel fasst die Rechtslage nach öffentlich zugänglichen Quellen zusammen (Stand: 13.05.2026). Er ersetzt keine Rechtsberatung.

§5 KCanG regelt, wo der Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit verboten ist. In der Praxis wird besonders die 100-Meter-Schutzzonen-Regel oft falsch verstanden. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wo gilt das Konsumverbot?#

Konsum ist verboten:

  • in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen — egal wo.
  • im Umkreis von 100 m um den Eingangsbereich von Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten.
  • in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
  • auf dem Gelände von Anbauvereinigungen.

Wie wird der 100-m-Abstand gemessen?#

Maßgeblich ist der Eingangsbereich der jeweiligen Einrichtung. Die Behörden messen in der Regel Luftlinie — nicht den Fußweg. Eine Schule mit Eingang an einer Hauptstraße hat also einen Schutzkreis mit 100 m Radius rund um diesen Eingang.

In der Praxis überschneiden sich in Innenstädten viele Schutzzonen. Manche Stadtgebiete sind nahezu komplett abgedeckt — besonders in Vierteln mit hoher Schul- und Kita-Dichte.

Was ist eine "öffentlich zugängliche Sportstätte"?#

Sportplätze, Schwimmbäder, Tennisplätze, Vereinsanlagen mit Publikumsverkehr. Ein privater Hinterhof-Tennis-Platz ohne öffentlichen Zugang fällt nicht darunter.

Spielplätze in der eigenen Wohnstraße#

Wenn du in einer Straße mit Spielplatz wohnst, ist die 100-m-Schutzzone in deiner Nähe. Auch in deiner eigenen Wohnung ist Konsum legal — der Schutz-Radius greift nur in der Öffentlichkeit, nicht in geschlossenen Räumen.

Fußgängerzonen: 7 bis 20 Uhr#

Diese Regel ist anders strukturiert: hier zählt nicht die Nähe zu Schutzeinrichtungen, sondern die Zeit. In jeder Fußgängerzone — auch ohne Schule im Umkreis — ist Konsum tagsüber verboten. Abends nach 20 Uhr ist es erlaubt.

Was, wenn das Bußgeld kommt?#

Verstöße gegen §5 KCanG sind Ordnungswidrigkeiten (§36 Abs. 1 Nr. 2). Bußgelder werden von den Ordnungsbehörden festgesetzt. Die genaue Höhe ist nicht bundeseinheitlich geregelt — die Bußgeldkataloge der Bundesländer unterscheiden sich. Typische Bußgelder für den Erstverstoß: 50–200 €.

Praxisbeispiele#

Beispiel 1 — Spaziergang im Park: Wenn du um 14 Uhr durch einen Park spazierst und 50 m entfernt ist ein Spielplatz: Konsum verboten. Schalt den Joint aus oder lauf 100 m weg.

Beispiel 2 — Fußgängerzone abends: Um 21 Uhr in der Fußgängerzone ohne Schule in der Nähe: erlaubt.

Beispiel 3 — eigene Wohnung neben Kita: Konsum in der Wohnung ist erlaubt — auch wenn die Kita direkt nebenan ist. Die Schutzzone gilt nur im öffentlichen Raum.

Beispiel 4 — Fußgängerzone mit Schule: Schule am Marktplatz, 7 Uhr morgens, Marktplatz Fußgängerzone: doppelt geschützt.

Wie finde ich die Schutzzonen?#

Es gibt keine offizielle Karte mit allen Schutzzonen — die Behörden veröffentlichen sie nicht systematisch. Hilfreich sind kommunale Stadtpläne mit Schulen und Kitas. Einige Stadtverwaltungen haben begonnen, Karten zu publizieren.

Quellen#

Weiterlesen#

Direkt weiter

Anbauverein in deiner Stadt finden

Über 400 genehmigte Anbauvereinigungen in Deutschland — neutral gelistet, mit Wartelisten-Status und Karte.

Zur Verein-Suche →

Quellen-Stand: 14.05.2026. Diese Seite ist eine redaktionelle Zusammenfassung und ersetzt keine Rechtsberatung.