Konsumverbotszonen — die 100-Meter-Regel praktisch erklärt
Wo der Konsum tatsächlich verboten ist, wie die Schutzzonen gemessen werden und welche Bußgelder drohen.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel fasst die Rechtslage nach öffentlich zugänglichen Quellen zusammen (Stand: 13.05.2026). Er ersetzt keine Rechtsberatung.
§5 KCanG regelt, wo der Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit verboten ist. In der Praxis wird besonders die 100-Meter-Schutzzonen-Regel oft falsch verstanden. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wo gilt das Konsumverbot?#
Konsum ist verboten:
- in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen — egal wo.
- im Umkreis von 100 m um den Eingangsbereich von Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten.
- in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
- auf dem Gelände von Anbauvereinigungen.
Wie wird der 100-m-Abstand gemessen?#
Maßgeblich ist der Eingangsbereich der jeweiligen Einrichtung. Die Behörden messen in der Regel Luftlinie — nicht den Fußweg. Eine Schule mit Eingang an einer Hauptstraße hat also einen Schutzkreis mit 100 m Radius rund um diesen Eingang.
In der Praxis überschneiden sich in Innenstädten viele Schutzzonen. Manche Stadtgebiete sind nahezu komplett abgedeckt — besonders in Vierteln mit hoher Schul- und Kita-Dichte.
Was ist eine "öffentlich zugängliche Sportstätte"?#
Sportplätze, Schwimmbäder, Tennisplätze, Vereinsanlagen mit Publikumsverkehr. Ein privater Hinterhof-Tennis-Platz ohne öffentlichen Zugang fällt nicht darunter.
Spielplätze in der eigenen Wohnstraße#
Wenn du in einer Straße mit Spielplatz wohnst, ist die 100-m-Schutzzone in deiner Nähe. Auch in deiner eigenen Wohnung ist Konsum legal — der Schutz-Radius greift nur in der Öffentlichkeit, nicht in geschlossenen Räumen.
Fußgängerzonen: 7 bis 20 Uhr#
Diese Regel ist anders strukturiert: hier zählt nicht die Nähe zu Schutzeinrichtungen, sondern die Zeit. In jeder Fußgängerzone — auch ohne Schule im Umkreis — ist Konsum tagsüber verboten. Abends nach 20 Uhr ist es erlaubt.
Was, wenn das Bußgeld kommt?#
Verstöße gegen §5 KCanG sind Ordnungswidrigkeiten (§36 Abs. 1 Nr. 2). Bußgelder werden von den Ordnungsbehörden festgesetzt. Die genaue Höhe ist nicht bundeseinheitlich geregelt — die Bußgeldkataloge der Bundesländer unterscheiden sich. Typische Bußgelder für den Erstverstoß: 50–200 €.
Praxisbeispiele#
Beispiel 1 — Spaziergang im Park: Wenn du um 14 Uhr durch einen Park spazierst und 50 m entfernt ist ein Spielplatz: Konsum verboten. Schalt den Joint aus oder lauf 100 m weg.
Beispiel 2 — Fußgängerzone abends: Um 21 Uhr in der Fußgängerzone ohne Schule in der Nähe: erlaubt.
Beispiel 3 — eigene Wohnung neben Kita: Konsum in der Wohnung ist erlaubt — auch wenn die Kita direkt nebenan ist. Die Schutzzone gilt nur im öffentlichen Raum.
Beispiel 4 — Fußgängerzone mit Schule: Schule am Marktplatz, 7 Uhr morgens, Marktplatz Fußgängerzone: doppelt geschützt.
Wie finde ich die Schutzzonen?#
Es gibt keine offizielle Karte mit allen Schutzzonen — die Behörden veröffentlichen sie nicht systematisch. Hilfreich sind kommunale Stadtpläne mit Schulen und Kitas. Einige Stadtverwaltungen haben begonnen, Karten zu publizieren.
Quellen#
Weiterlesen#
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Zur Verein-Suche →Quellen-Stand: 14.05.2026. Diese Seite ist eine redaktionelle Zusammenfassung und ersetzt keine Rechtsberatung.
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