Anbauvereinigung gründen — die 9 Schritte zur Genehmigung
Von der ersten Idee bis zur ersten Ernte: alle 9 Schritte mit Behörden-Quellen und Praxis-Hinweisen.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel fasst die Rechtslage nach öffentlich zugänglichen Quellen zusammen (Stand: 14.05.2026). Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Eine Anbauvereinigung zu gründen ist ein mehrstufiges Verfahren, das in der Praxis zwischen sechs und 14 Monaten dauert. Der Weg ist klar strukturiert: zuerst die Vereinsgründung nach BGB, dann die Erlaubnis nach KCanG bei der Landesbehörde, dann der bauliche Aufbau. Hier alle neun Schritte mit den jeweiligen Behörden und typischen Stolpersteinen.
Gründung in 9 Schritten#
- Team finden — Sieben Personen sind das gesetzliche Minimum für die Vereinsgründung nach § 56 BGB. In der Praxis bewährt sich ein Kernteam von 10 bis 15 Personen, die bereit sind, Vorstandsverantwortung und Arbeit zu übernehmen.
- Satzung schreiben — Die Satzung muss BGB- und KCanG-konform sein. Vereinszweck, Mitgliederzahl auf 500 begrenzt, Werbeverbot, Mindestmitgliedszeit. Siehe Satzung-Muster-Artikel.
- Gründungsversammlung abhalten — Mindestens sieben Gründungsmitglieder beschließen die Satzung, wählen den Vorstand und fassen ein Gründungsprotokoll. Das Protokoll wird notariell beglaubigt.
- Vereinsregister-Eintragung — Der Vorstand meldet den Verein beim Amtsgericht am Vereinssitz an. Eintragung dauert je nach Amtsgericht 4 bis 12 Wochen. Erst nach Eintragung darf der Verein das Kürzel "e.V." führen.
- Räumlichkeiten finden — Anbaufläche und Verarbeitungsraum, mit Schutzabstand von 100 Metern zu Schulen, Kitas und Spielplätzen nach § 5 KCanG. Mehr unter bauliche Anforderungen.
- Sicherheitskonzept — Anforderungen an Aufbewahrung, Zugriffschutz, Inventarisierung und Personalzugang nach §§ 14, 15 KCanG. Schriftliches Konzept wird dem Genehmigungsantrag beigefügt.
- Bauantrag prüfen — Je nach Nutzung der Räume kann ein Bauantrag oder eine Nutzungsänderung erforderlich sein. Zuständig ist die Bauaufsicht der Stadt oder des Landkreises.
- Genehmigungsantrag bei Landesbehörde — Vollständiger Antrag nach § 11 KCanG mit Satzung, Sicherheitskonzept, Anbauflächenbeschreibung, Vorstandsangaben. Bearbeitungszeit 3 bis 12 Monate je nach Bundesland.
- Erste Ernte und Mitglieder-Onboarding — Nach Genehmigung Aufbau der Anbaufläche, Pflanzung, Wartung. Erste Ernte typisch nach 12 bis 16 Wochen. Parallel Mitglieder-Aufnahme mit Wohnsitz-Prüfung und Drei-Monats-Frist bis zur ersten Weitergabe.

Zeitplan in der Übersicht#
Die neun Schritte verteilen sich typischerweise so über die Monate:
| Phase | Dauer | Was passiert |
|---|---|---|
| Team und Satzung | 1 bis 2 Monate | Vorbereitung, juristische Prüfung |
| Vereinsgründung und Register | 1 bis 3 Monate | Versammlung, Notariat, Amtsgericht |
| Räume und Konzept | 2 bis 4 Monate | Suche, Mietvertrag, Sicherheitskonzept |
| Bauantrag (falls erforderlich) | 1 bis 4 Monate | parallel zur Antragstellung |
| Genehmigungsantrag | 3 bis 12 Monate | Landesbehörde, Nachfragen, Auflagen |
| Erste Ernte | 3 bis 4 Monate | Aufbau, Anbau, erste Weitergabe |
Realistisch ist ein Gesamtzeitraum von 10 bis 18 Monaten von der ersten Sitzung bis zur ersten Weitergabe an Mitglieder.
Welche Behörde ist wofür zuständig?#
Drei Ebenen sind beteiligt:
- Amtsgericht (Bund) — Eintragung des Vereins ins Vereinsregister
- Stadt oder Landkreis (Kommune) — Bauantrag, Nutzungsänderung, Hygiene-Prüfung
- Landesbehörde (Bundesland) — Erlaubnis nach § 11 KCanG zur Anbauvereinigung
Welche Landesbehörde zuständig ist, unterscheidet sich nach Bundesland. Eine vollständige Übersicht findest du unter CSC-Genehmigung nach Bundesland.
Kosten in der Übersicht#
Die Gründung einer Anbauvereinigung ist mit erheblichen Vorlauf-Investitionen verbunden. Typische Kostenpositionen:
- Notariat (Beglaubigung Vorstandsanmeldung): 60 bis 200 Euro
- Amtsgericht (Eintragung Vereinsregister): 60 bis 100 Euro
- Satzungs-Prüfung durch Anwaltskanzlei (optional): 500 bis 1.500 Euro
- Mietkaution und Erstmiete der Räume: stark schwankend, typisch 3 bis 6 Monatsmieten
- Bauliche Anpassungen (Sicherheitstechnik, Klima, Brandschutz): 20.000 bis 100.000 Euro
- Genehmigungsgebühr Landesbehörde: 500 bis 5.000 Euro je nach Bundesland
- Anbau-Erstausstattung (Lampen, Töpfe, Erde, Saatgut): 10.000 bis 30.000 Euro
- Anwalts- und Beratungskosten für das Verfahren: 2.000 bis 10.000 Euro
Die Finanzierung erfolgt typischerweise über Mitgliederbeiträge und Aufnahmegebühren. Eine ausführliche Versicherungs-Übersicht findest du im Artikel Versicherungen für Anbauvereinigungen.

Was, wenn ein Schritt scheitert?#
Jeder der neun Schritte hat eigene Risiken. Die häufigsten Hürden:
- Vereinsregister-Ablehnung: meist Form-Probleme der Satzung — werden durch Zwischenverfügung des Amtsgerichts adressiert.
- Räume finden: Vermieter sind zurückhaltend, der Schutzabstand schließt viele Standorte aus. Lange Suchzeiten einplanen.
- Bauantrag: wenn die Nutzungsänderung als gewerbliche Nutzung eingestuft wird, kann das Genehmigungs-Verfahren mehrere Monate dauern.
- Genehmigung Landesbehörde: Auflagen können nachträglich kommen — Sicherheitskonzept ergänzen, bauliche Nachrüstung, zusätzliche Dokumentation.
Bei Ablehnung steht der Verwaltungsrechtsweg offen (Widerspruch, Klage). Realistisch ist aber, dass die meisten Verfahren mit Auflagen abgeschlossen werden statt mit endgültiger Ablehnung.
Anbauverein in deiner Stadt finden#
Wer plant zu gründen, profitiert vom Austausch mit bereits etablierten Anbauvereinigungen. Im Verzeichnis findest du Vereine nach Stadt sortiert:
→ Alle 30+ Städte im Verzeichnis
Häufige Fragen#
Welche Bundesländer bearbeiten Anträge zügig?
Wie viele Personen brauche ich zur Gründung?
Wie lange dauert die Genehmigung insgesamt?
Wer haftet, wenn etwas schiefläuft?
Kann ich auch ohne Vereinsregister-Eintragung anfangen?
Was passiert, wenn ich die Genehmigung nicht bekomme?
Quellen#
- §§ 11 bis 22 KCanG (Anbauvereinigungen) — Bundesamt für Justiz
- §§ 56, 57 BGB (Vereinsgründung) — Bundesamt für Justiz
- BMG FAQ Cannabisgesetz — Bundesministerium für Gesundheit
- Niedersachsen Cannabis-Informationsseite — Landesregierung Niedersachsen
Weiterlesen#
Anbauverein in deiner Stadt finden
Über 400 genehmigte Anbauvereinigungen in Deutschland — neutral gelistet, mit Wartelisten-Status und Karte.
Zur Verein-Suche →Quellen-Stand: 14.05.2026. Diese Seite ist eine redaktionelle Zusammenfassung und ersetzt keine Rechtsberatung.
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