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Gründung · Stand 14.05.2026

Anbauvereinigung-Satzung — Muster und Pflichtbestandteile nach KCanG

Welche Klauseln Pflicht sind, was BGB und KCanG fordern, und wie ein sauberer Satzungs-Aufbau aussieht.

von Anbauverein-Verzeichnis Redaktion
14. Mai 20269 Min LesezeitAktualisiert 14. Mai 2026
Anbauvereinigung-Satzung — Muster und Pflichtbestandteile nach KCanG

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel fasst die Rechtslage nach öffentlich zugänglichen Quellen zusammen (Stand: 14.05.2026). Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Eine Anbauvereinigung ist in fast allen Fällen ein eingetragener Verein (e.V.) und braucht eine Satzung, die zwei Regelwerke gleichzeitig erfüllt: das Vereinsrecht aus §§ 21 ff. BGB und die KCanG-Vorgaben aus §§ 11 ff. KCanG. Das Amtsgericht prüft das Vereinsrecht, die Landesbehörde prüft die KCanG-Klauseln. Beide müssen die Satzung unabhängig voneinander akzeptieren — sonst gibt es keine Eintragung und keine Erlaubnis.

Welche Funktion hat eine Satzung?#

Die Satzung ist das Grundgesetz deines Vereins. Sie regelt, was der Verein tut, wer Mitglied werden kann, wie Entscheidungen getroffen werden und was bei einer Auflösung passiert. Für eine Anbauvereinigung kommen Pflichten dazu, die das KCanG vorgibt: Mitgliederzahl, persönliche Mitgliedschaft, Werbeverbot, Track-and-Trace, Anbauflächen-Beschreibung.

Eine Anbauvereinigung mit unvollständiger Satzung wird weder ins Vereinsregister eingetragen noch von der Landesbehörde genehmigt. Beide Prüfschritte stehen am Anfang — und sie verlangen unterschiedliche Inhalte.

Pflichtbestandteile nach BGB#

§ 57 BGB schreibt jedem eingetragenen Verein vor, dass die Satzung mindestens Folgendes enthält:

  • Name des Vereins mit Zusatz "e.V." nach der Eintragung
  • Sitz des Vereins (Ort, an dem die Verwaltung tätig ist)
  • Zweck des Vereins (klare, prüfbare Formulierung)
  • Eintragungsabsicht ("Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden")

§ 58 BGB ergänzt sogenannte Sollvorschriften — sie sind faktisch Pflicht, weil das Amtsgericht ohne sie regelmäßig nicht einträgt:

  • Regelungen zum Ein- und Austritt der Mitglieder
  • ob und welche Beiträge zu leisten sind
  • Bildung und Aufgaben des Vorstands
  • Form der Einberufung und der Beurkundung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
Vorstandstreffen an einem Holztisch mit Dokumenten und Wasserkrug, dokumentarischer Stil

KCanG-spezifische Pflichtklauseln#

Zusätzlich zum BGB verlangt das KCanG eigene Inhalte in der Satzung. Die Landesbehörde prüft im Genehmigungsverfahren nach § 11 KCanG insbesondere:

  • Nicht-kommerzielle Ausrichtung: Der Vereinszweck darf keine Gewinnerzielung sein. Übliche Formulierung: "Der Verein verfolgt ausschließlich nicht-kommerzielle Zwecke im Sinne des KCanG."
  • Begrenzung der Mitgliederzahl auf maximal 500 Personen (§ 16 Abs. 1 KCanG).
  • Persönliche Mitgliedschaft — keine juristischen Personen, keine Gastmitgliedschaften, keine Stellvertretungen.
  • Mindestmitgliedszeit von drei Monaten vor der ersten Weitergabe (§ 19 Abs. 3 KCanG).
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit mindestens sechs Monaten (§ 17 KCanG).
  • Werbeverbot als Selbstverpflichtung (§ 6 in Verbindung mit § 19 KCanG).
  • Anbau ausschließlich am eigenen Standort, keine Auslagerung an Dritte.
  • Track-and-Trace-Pflicht zur Dokumentation von Anbau, Bestand und Weitergabe.
  • Auflösungsregelung mit Vorgaben für die Vernichtung verbleibender Bestände.

Aufbau einer Muster-Satzung#

Eine saubere Anbauvereinigungs-Satzung hat in der Praxis 14 bis 18 Paragraphen. Bewährter Aufbau:

  1. Name, Sitz, Geschäftsjahr
  2. Zweck des Vereins
  3. Mitgliedschaft (Voraussetzungen, Erwerb, Beendigung)
  4. Rechte und Pflichten der Mitglieder
  5. Beiträge und Kostendeckung
  6. Organe des Vereins
  7. Mitgliederversammlung
  8. Vorstand (Zusammensetzung, Wahl, Aufgaben)
  9. Anbau und Weitergabe (KCanG-Vorgaben)
  10. Dokumentation und Track-and-Trace
  11. Jugendschutz und Aufklärung
  12. Datenschutz
  13. Haftung
  14. Satzungsänderung
  15. Auflösung des Vereins

Jeder Paragraph beginnt mit der Sachüberschrift und einer klaren, prüfbaren Regelung. Verschachtelte Schachtelsätze vermeiden — das Amtsgericht liest die Satzung wie ein Vertragsdokument.

Vergleichstabelle: Standard-e.V. vs. CSC-Satzung#

PunktStandard-e.V. (z. B. Sportverein)Anbauvereinigung nach KCanG
Mitgliederzahlunbegrenztmax. 500 (§ 16 KCanG)
Mitgliedschaftpersönlich oder juristische Personnur persönlich
Mindestmitgliedszeitkeine3 Monate vor Weitergabe
Werbeverbotkeine SonderregelPflicht-Klausel (§ 6, § 19 KCanG)
AuflösungsklauselVermögen geht an Empfänger laut Satzungzusätzlich Vernichtungs-Regelung für Bestände
GenehmigungsvorbehaltkeinerErlaubnis der Landesbehörde (§ 11 KCanG)
Aufnahmeprüfungi. d. R. Beitritt durch AntragWohnsitz-Prüfung + Identitätsprüfung

Zweckklausel — Formulierungsbeispiel#

Die Zweckklausel ist der zentrale Satz für die Anerkennung. Eine bewährte Formulierung ist:

"Zweck des Vereins ist der gemeinschaftliche Eigenanbau von Konsumcannabis und die nicht-kommerzielle Weitergabe an die Vereinsmitglieder zum Eigenkonsum im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes. Der Verein fördert Aufklärung, Jugend- und Gesundheitsschutz und kooperiert mit Präventionsstellen."

Achte darauf, dass die Formulierung keine Versprechen zu Wirkungen, Sorten oder Preisen enthält — sonst kollidiert sie mit dem Werbeverbot.

Vereinsregister-Auszug mit Stempel auf Amtsgerichts-Schreibtisch

Häufige Fehler im Satzungs-Entwurf#

In der Praxis scheitern Eintragungen oder Genehmigungen regelmäßig an denselben Punkten:

  • Vereinszweck zu unkonkret oder kommerziell formuliert ("möchte Cannabis fair zugänglich machen")
  • Mitgliederzahl nicht ausdrücklich auf 500 begrenzt
  • Werbeverbot nur als Pflicht-Erwähnung, nicht als Selbstverpflichtung
  • Vorstand ohne ausreichende Vertretungsregelung (Amtsgericht möchte wissen, wer alleinvertretungsberechtigt ist)
  • Beitragsstaffel zu detailliert in der Satzung (besser: Verweis auf Beitragsordnung als Beschluss der Mitgliederversammlung)
  • Auflösungsklausel ohne Vernichtungs-Vorgabe für Bestände
  • Anbauflächen in der Satzung nicht erwähnt — die Landesbehörde verlangt das in einigen Bundesländern

Wie wird eine Satzung in Kraft gesetzt?#

Drei Schritte sind nötig:

  1. Gründungsversammlung beschließt die Satzung (mit Protokoll).
  2. Vereinsregister-Anmeldung beim Amtsgericht durch den Vorstand in notariell beglaubigter Form.
  3. Erlaubnis-Antrag bei der Landesbehörde mit der Satzung als Anlage.

Die Satzung selbst muss zum Zeitpunkt der KCanG-Antragstellung bereits beim Amtsgericht eingereicht sein — der Verein muss aber noch nicht eingetragen sein. Mehr dazu in 9 Schritte zur Genehmigung.

Anbauverein in deiner Stadt finden#

Wer eine Satzung schreibt, schaut sich am besten an, wie etablierte Anbauvereinigungen vor Ort aufgestellt sind. Im Verzeichnis findest du Vereine nach Stadt sortiert:

Alle 30+ Städte im Verzeichnis

Häufige Fragen#

Brauche ich einen Notar für die Satzung?

Muss die Satzung ein Anwalt schreiben?

Kann ich die Satzung später ändern?

Was, wenn das Amtsgericht die Satzung ablehnt?

Reicht eine Musterssatzung aus dem Internet?

Quellen#

Weiterlesen#

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Quellen-Stand: 14.05.2026. Diese Seite ist eine redaktionelle Zusammenfassung und ersetzt keine Rechtsberatung.